Luft-Luft-Wärmepumpen sind im Rahmen der „Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)“ wieder förderfähig –
das verkündete der Fachverband Gebäude-Klima e.V. (FGK) am 10.03.2023.
Im Februar 2023 wurde die Förderung für Luft-Luft-Wärmepumpen aufgrund der unklaren Lage bei den Förder-Anforderungen an die netzdienliche Schnittstelle, den hydraulischen Abgleich sowie den Nachweis der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 vorerst ausgesetzt. Nun hat sich das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mit dem FGK über die unklar definierten Anforderungen einigen können und Luft-Luft-Wärmepumpen wieder in das förderfähige Programm aufgenommen.
Die Wiederaufnahme der förderfähigen VRV Systemen muss erneut vom BAFA geprüft werden. Dies wird einige Zeit in Anspruch nehmen.
Aus diese Grund können wir aktuell nicht abschätzen, wann die Geräte im Antragsprozess wieder zur Verfügung stehen.
• Eingereichte Förderanträge für VRV Systeme können rückwirkend zum 01.01.2023 bewilligt werden, vorausgesetzt die neuen Mindestanforderungen werden erfüllt.
Stand 21.03.2023